Heringsangeln nur für Angler mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern möglich

Aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 1. April 2020 geht hervor:

Kontaktverbot gilt auch für Angler

Angesichts der beginnenden Heringssaison häufen sich Anfragen, ob Angeln an den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns weiterhin erlaubt ist.

„Angeln ist eine private Freizeitbeschäftigung im Freien. Entsprechend gelten die Regelungen der Landesverordnung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in unserem Land. Bürger ohne Hauptwohnsitz in unserem Land dürfen auch zum Angeln nicht nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Und Angelfreunde aus Mecklenburg-Vorpommern fordere ich dringend auf, das Kontaktverbot auch beim Angeln einzuhalten.“

(Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern)

Für Bürger ohne Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ist das Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern aus privatem Anlass untersagt. Zu diesen Anlässen gehört auch das Angeln. Wer bereits eine Angelerlaubnis für Küstengewässer (Tages-/Wochenkarte) gelöst hat, kann bei der oberen Fischereibehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) bei Angelerlaubnissen für Küstengewässer (Tages-/Wochenkarten) das Gültigkeitsdatum ändern lassen bzw. für Wochenangelerlaubnisse für Küstengewässer eine Erstattung des Entgeltes beantragen. Näheres hierzu findet Ihr auf der Homepage des Landesamtes.

Über Möglichkeiten zur Änderung der Touristenfischereischeine wenden sich Freizeitangler an die jeweilige Ausgabebehörde.

Andreas Koppetzki
Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg

© Foto: Marcel Weichenhan