Verbandsgewässer können von jedem Mitglied sowie allen Tages- und Wochenkarteninhabern freizügig beangelt werden. Verbandsvertragsgewässer hingegen stehen nur Mitgliedern des Landesanglerverbandes Brandenburg (LAVB) mit gültiger Vollzahlermarke (Marke) vom LAVB bzw. eventuell einer Zusatzangelkarte (JAK), die erworben werden muss, zur Verfügung. Ob die Marke ausreicht oder eine JAK benötigt wird, ist für jedes Verbandsvertragsgewässer angegeben. Auswahl zurücksetzen
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