Oberste Fischereibehörde: Änderung bei der Fischereiabgabe ab 2026

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht zur Entrichtung der Fischereiabgabe im Land Brandenburg erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das bedeutet, dass Kinder ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zu ihrem 14. Geburtstag die Angelfischerei ohne eine Fischereiabgabe ausüben dürfen, das Erfordernis einer Angelkarte für das jeweilige Gewässer bleibt bestehen. Gleichzeitig fällt die … Oberste Fischereibehörde: Änderung bei der Fischereiabgabe ab 2026 weiterlesen